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Vorgehen beim Bau von PV-Anlagen

Beantragung Netzanschluss für Kleinanlagen (bis 100 kW)

Im Folgenden wird der Verfahrensweg von der Beantragung des Netzanschlusses
bis zur Vergütung des eingespeisten Stromes Ihrer Anlage dargestellt.

1. Antrag bei der Stadtwerke Rinteln GmbH

Ansprechpartner ist die Netzabteilung der Stadtwerke Rinteln GmbH: Herr Muermann, Tel. 05751/700-44

Einspeisevertrag / Einspeisevergütung: Horst Piro, Tel. 05751/700-20

Hinweis: bei Photovoltaikanlagen bis 30 kW ist ein Anschluss in der Regel über den vorhandenen Hausanschluss möglich.
Im Falle der Erstellung eines neuen Hausanschlusses bzw. bei Verstärkung des vorhandenen enthält die Zustimmung auch ein Anschlussangebot, eine Anschlusskonzeption und den Anschlusspreis.

 

2. Inbetriebnahme

Nach Fertigstellung der Anlage: Setzen der Messeinrichtungen durch die Stadtwerke Rinteln GmbH und Inbetriebnahme durch den Anlagen- Errichter, Betreiber und die Stadtwerke Rinteln GmbH.

Zur Inbetriebnahme der Anlage sind folgende Unterlagen einzureichen:

Nach Inbetriebnahme der Anlage durch den Installateur und die Stadtwerke Rinteln GmbH erfolgt der Abschluss eines Vertrages zwischen Einspeiser und der Stadtwerke Rinteln GmbH über die Einspeisung von Strom aus regenerativen Energien.

Erst nach Abschluss dieses Vertrages werden von den Stadtwerken eventuell zugesagte Fördermittel ausgezahlt.

Die Stadtwerke Rinteln GmbH vergütet den eingespeisten Strom mit der gesetzlich festgelegten Mindestvergütung, entsprechend dem im Vertrag vereinbarten Zahlungszyklus.

 

Nachfolgend finden Sie Erläuterungen der gesetzlichen Grundlage (EEG) zu den jeweils erforderlichen Unterlagen:

*1: An- und Fertigmeldung, Schaltbild (Aufbau der Messung)
EEG 2009 § 5, Absatz 5, ... für die Ermittlung des Verknüpfungspunktes sowie die Planung des Netzbetreibers ... müssen Einspeisungswillige ... die notwendigen Unterlagen ... vorlegen. Die Anmeldungsunterlagen sind auch nach § 49 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und entsprechend der TAB 2007 (Niederspannung) bzw. TAB 2008 (Mittelspannung) erforderlich. Die Anmeldung erfolgt gemäß dem Netzbetreiber üblichen Verfahren.

*2: Modulbelegungsplan
EEG 2009 § 33, Absatz 2 und 3, hier wird die Vergütung der Photovoltaikanlage geregelt, z.B. Anlagen an oder auf einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand.

*3: Lageplan
EEG 2009 § 46, Absatz 1, Anlagenbetreiber/-innen sind verpflichtet, den Standort ... mitzuteilen.

 

 

Informationen zu EEG-Anlagen

Zum 1. Januar 2009 ist das Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG 2009) in Kraft getreten.

Darin wurde, neben der Volleinspeisung, auch die Möglichkeit des Selbstverbrauchs der in einer Photovoltaik-Anlage erzeugten Energie (bis 30 kWp an bzw. auf Gebäuden) geschaffen. Der Selbstverbrauch muss in unmittelbarer räumlicher Nähe zur Anlage selbst verbraucht werden. Nicht möglich ist eine Belieferung über das öffentliche Netz.

Die nachfolgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die neue Möglichkeit des Selbstverbrauchs gemäß § 33 (2) EEG.

 

(1) Messprinzip und Messung bei Erzeugungsanlagen gem. § 33 (2) 

 Wir verweisen unter nachfolgenden Links auf die TAB 2007 und die Ergänzungen zur TAB 2007.

- TAB 2007
- Ergänzungen TAB 2007 EEG Anlagen 2009 ab Oktober 2010