Tarife Strom - Gültig ab 1. Mai 2011
Bekanntmachung der Strompreise für die Versorgung mit Elektrizität von Haushaltskunden und Nichthaushaltskunden in der Grundversorgung und für die Ersatzversorgung in Niederspannung der Stadtwerke Rinteln GmbH ab 1. Mai 2011.
I Allgemeiner Tarif Stadtwerke Standard
Grundlage für die Lieferung ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV) vom 26. Oktober 2006 sowie die ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Rinteln GmbH zur StromGVV.
| Arbeitspreis |
Verrechnungspreis |
||
| Cent je kWh | € pro Jahr | ||
| netto | brutto | netto | brutto |
| 21,77 | 25,91 | 40,00 | 47,60 |
Die Stadtwerke Rinteln GmbH bietet zusätzlich zum Allgemeinen Tarif folgende Wahltarife an:
II Stadtwerke 2000
Ab ca. 3.300 kWh günstig (nur bei Auftragserteilung)
| Arbeitspreis |
Verrechnungspreis |
||
| Cent je kWh | € pro Jahr | ||
| netto | brutto | netto | brutto |
| 20,15 | 23,98 | 93,12 | 110,81 |
III Energreen Ökostrom
Zuschlag in Höhe von 4 Cent je kWh bezogen auf den jeweiligen Strompreis.
IV Preise nach Schwachlastregelung
| Arbeitspreis |
Verrechnungspreis |
||
| Cent je kWh | € pro Jahr | ||
| netto | brutto | netto | brutto |
| 15,73 | 18,72 | 65,00 | 77,30 |
V Preise für Speicherheizung, Direktheizung und Wärmepumpen
V Preise für Speicherheizung, Direktheizung und Wärmepumpen
| Arbeitspreis | ||
| Cent je kWh | ||
| netto | brutto | |
| Speicherheizung NT (Niedertarif) | 14,33 | 17,05 |
| Direktheizung HT (Hochtarif) | 16,44 | 19,56 |
| Wärmepumpen HT (Hochtarif) | 16,44 | 19,56 |
VI Sonstige Verrechnungspreise
| Verrechnungspreise pro Abrechnungsjahr einheitlich für alle Tarife | ||
| € netto | € brutto | |
| Stromwandlersatz | 21,47 | 25,55 |
| zusätzliches Schaltgerät | 12,27 | 14,60 |
| Grundpreis für Cash-Zähler | 36,00 | 42,84 |
Ermittlung des Entgeltes
Im Entgelt ist die Konzessionsabgabe gemäß „Verordnung über Konzessionsabgaben für Strom und Gas“ (Konzessionsabgabenverordnung - KAV) vom 9.1.1992 enthalten. Die Konzessionsabgabe wird an die Stadt Rinteln mit folgenden Höchstsätzen entrichtet:
bei Strom im Rahmen des Schwachlasttarifes 0,61 Cent/kWh -netto-
bei Strom, der nicht als Schwachlast geliefert wird 1,59 Cent/kWh -netto-
Vereinbarungen mit Gemeinden, keine oder niedrigere Konzessionsabgabe zu zahlen, haben Vorrang. In diesem Fall wird der Allgemeine Tarif entsprechend herabgesetzt.
In den Arbeitspreisen ist die Stromsteuer gemäß Stromsteuergesetz (StromStG) enthalten. Sie beträgt 2,05 Cent/kWh -netto-.
In den Brutto-Preisen ist die Mehrwertsteuer von zurzeit 19 % enthalten. Die Preise ohne Mehrwertsteuer sind als Netto-Preise aufgeführt. Maßgeblich für die Rechnung sind die Preise ohne Mehrwertsteuer. Rundungsdifferenzen durch die Mehrwertsteuer sind möglich.
Rinteln, März 2011
Downloads
Online-Tools
| Berechnen Sie den für Sie passenden Tarif Stromtarifrechner |
|
| Lesen Sie online unser neues Kundenmagazin "Trend" |
Kontakt
Öffnungszeiten:
| Montag-Mittwoch | 07:00 - 16:00 Uhr | ||
| Donnerstag | 07:00 - 17:30 Uhr | ||
| Freitag | 07:00 - 12:30 Uhr |
Service Center
Stadtwerke Rinteln GmbH
Bahnhofsweg 6
31737 Rinteln
Telefon: 05751 700-0
E-Mail: info@stadtwerke-rinteln.de
Störungsstelle: 05751 700-0

